CDU für Kreisverkehr in Bettingen
Die CDU-Fraktion im Wertheimer Gemeinderat tagte am Mittwoch im Löwenbiergarten in Bestenheid. Dabei wurden die zahlreichenden Tagesordnungspunkte der kommenden Gemeinderatssitzung beraten. Die Vorlagen der Stadtverwaltung ergab bei vielen Punkten erheblichen Beratungsbedarf, der in den Vorberatungen der einzelnen Ausschüsse des Gemeinderats nicht abgearbeitet werden konnten. Es bedurfte einen hohen Aufwand an Eigenrecherche durch die Fraktionen. Ausschusssitzungen mit einer Dauer von zirka fünf Stunden seien auf Dauer nicht zielführend.
Ausgiebig wurde die verkehrstechnische Untersuchung zur geplanten Ansiedlung eines Norma-Lebensmittelmarktes in Bettingen diskutiert. Die CDU-Fraktion werde in der kommenden Gemeinderatsitzung einstimmig für einen Kreisverkehr stimmen, so Fraktionsvorsitzender Axel Wältz. Die Verkehrsuntersuchung mache deutlich, dass dieser eindeutig leistungsfähiger sei als eine Ampellösung. Das würde die Mehrkosten rechtfertigen. Man müsse dabei bedenken, dass der angedachte Kreisverkehr eine Investition für die nächsten Jahrzehnte sei. Die Verkehrsbelastung auf der L2310 seien durch Berufsverkehr, Durchgangsverkehr und Gewerbegebiet nicht unerheblich. Deshalb sei es angebracht sich mit dem Kreisverkehr für die eindeutig verkehrstechnisch beste Lösung zu entscheiden. Die Ampellösung wäre nur die 2. Wahl. Jetzt sei man vorne dran – in einigen Jahren würde man sich über die verpasste „Chance Kreisverkehr“ ärgern, so Fraktionsvorsitzender Axel Wältz weiter. Finanziell könne man das Projekt stemmen. Der Finanzzwischenbericht der Verwaltung belege, dass die Gewerbesteuer wieder deutlich über Plan liege. Die geplanten Kredite (für dieses Jahr 7 Millionen Euro!) werden zum wiederholten Male auch dieses Jahr voraussichtlich nicht benötigt.
Das Argument des Zeitdrucks, welches angeblich gegen den Kreisverkehr sprechen würde, lasse man nicht gelten. Die Verkehrstechnische Untersuchung stamme vom 7. Juni 2020. Dass diese erst drei Jahre später dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werde sei suboptimal. Eine Grundsatzentscheidung sei schon im Jahr 2021 möglich gewesen. Daraufhin hätte die Verwaltung dann ohne Zeitdruck agieren können.