Wohnbauentwicklung in Wertheim
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Wohnbauprogramm 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg soll am 1. April 2020 in Kraft treten. Ziel der CDU-Fraktion im Wertheimer Gemeinderat ist es den Wohnraumbedarf unserer Bürgerinnen und Bürger und der Menschen, die wir darüber hinaus insbesondere als dringend benötigte Fachkräfte gewinnen wollen, zu decken.
Die CDU-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:
Die Verwaltung soll prüfen in wie weit die Stadt Wertheim von dem aufgelegten Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg im Allgemeinen profitieren kann und dem Gemeinderat berichten.
Neben der Prüfung der allgemeinen Mietraumförderung für Investoren sowie der Förderung von Mitarbeiterwohnungen bittet die CDU-Fraktion um Kalkulationsbeispiele, in wie weit eigene kommunale Projekte zur Schaffung von sozialgebundenem Mietraum in Wertheim umgesetzt werden können. Die Basisförderung der neuen Förderrichtlinie „Wohnungsbau BW – kommunal“ beläuft sich auf 45 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 % gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete. Nutznießer sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Die Kommunen können die Kaltmiete gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete dabei nach ihrer Wahl für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren zwischen 20 und 40 % absenken, wobei dann die Höhe der Subvention entsprechend angepasst wird. Die Kommunen können weiter zwischen einer Darlehens- oder Zuschussvariante wählen. Die geförderten Objekte müssen mindestens 40 Jahre im Eigentum der Kommunen verbleiben.
Für die CDU-Fraktion
Axel Wältz, Fraktionsvorsitzender