CDU Stadtverband Wertheim

Wohnbauentwicklung in Wertheim

Antrag (via E-Mail) CDU-Gemeinderatsfraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Wohnbauprogramm 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg soll am 1. April 2020 in Kraft treten. Ziel der CDU-Fraktion im Wertheimer Gemeinderat ist es den Wohnraumbedarf unserer Bürgerinnen und Bürger und der Menschen, die wir darüber hinaus insbesondere als dringend benötigte Fachkräfte gewinnen wollen, zu decken.

Nach langen Jahren des Leerstandes gibt es eine Lösung für das Volpertareal.Nach langen Jahren des Leerstandes gibt es eine Lösung für das Volpertareal.

Die CDU-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:

Die Verwaltung soll prüfen in wie weit die Stadt Wertheim von dem aufgelegten Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg im Allgemeinen profitieren kann und dem Gemeinderat berichten.

Neben der Prüfung der allgemeinen Mietraumförderung für Investoren sowie der Förderung von Mitarbeiterwohnungen bittet die CDU-Fraktion um Kalkulationsbeispiele, in wie weit eigene kommunale Projekte zur Schaffung von sozialgebundenem Mietraum in Wertheim umgesetzt werden können. Die Basisförderung der neuen Förderrichtlinie „Wohnungsbau BW – kommunal“ beläuft sich auf 45 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 % gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete. Nutznießer sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Die Kommunen können die Kaltmiete gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete dabei nach ihrer Wahl für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren zwischen 20 und 40 % absenken, wobei dann die Höhe der Subvention entsprechend angepasst wird. Die Kommunen können weiter zwischen einer Darlehens- oder Zuschussvariante wählen. Die geförderten Objekte müssen mindestens 40 Jahre im Eigentum der Kommunen verbleiben.

 

Für die CDU-Fraktion

Axel Wältz, Fraktionsvorsitzender