Anfrage direkter Nutzen Windenergie für die Bürger
Die CDU-Fraktion im Wertheimer Gemeinderat möchte, dass die Bürger vor Ort vom Ausbau der Windenergie auch finanziell beteiligt werden. Deshalb wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch die Veröffentlichung der Suchraumkarte durch den Regionalverband wird der Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. der Windenergie auf der Gemarkung Wertheim nun für die Bürgerinnen und Bürger konkreter.
Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Bürger werden unisono von der Kommunalpolitik als auch von den potenziellen Betreibern als wichtige Grundlage für eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung genannt. Dem Vernehmen nach scheint eine Bürgerbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen die praktikabelste Lösung zu sein. Die örtlichen Stadtwerke spielen dabei eine wichtige Rolle. Deshalb fragen wir als CDU–Fraktion an, ab wann mit konkreten Angeboten über eine Bürgerbeteiligung mittels Nachrangdarlehen mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gegangen werden kann?
Des Weiteren bitten wir die die Einführung eines Bürgerstromtarifs zu überprüfen. Laut Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums ist dies grundsätzlich möglich in Kommunen, in denen Windkraftanlagen entstehen. In dem Papier heißt es dazu:
„Optional können Betreiber neuer Windenergieanlagen (oder von ihnen Beauftragte Dritte wie Direktvermarkter oder Stadtwerke) Bewohnern der Standortkommune zusätzlich einen Bürgerstromtarif anbieten. Bürgerstromtarife erreichen in Umfragen regelmäßig hohe Zustimmungswerte, so dass sie potentiell eine hohe Akzeptanzwirkung entfalten können.
• Wenn Anlagenbetreiber oder von ihnen Beauftragte den Abschluss von mindestens 80 vergünstigten Stromlieferverträgen mit Bewohnern der Standortkommune nachweisen können, reduziert sich die o.g. Mindestzahlung der Anlagenbetreiber an die Kommune pro eingespeister kWh auf 0,1 ct/kWh.
• Den Nachweis der bestehenden Stromlieferverträge muss der Anlagenbetreiber zu jeder Jahresendabrechnung erbringen. Gelingt dies nicht, so wird die Zahlung von 0,2 ct/kWh an die Kommune fällig.
• Der Abschluss der mindestens 80 Stromlieferverträge mit Bewohnern der Standortkommune wird jährlich zur Jahresendabrechnung vom Netzbetreiber kontrolliert.
• Der Bürgerstromtarif darf der Höhe nach maximal 90% des örtlichen Grundversorgertarifs betragen; für die Bewohner würde das, je nach bisherigen Strombezugskosten, eine Ersparnis von ca. 100-200 € pro Jahr gegenüber dem Grundversorgungstarif bedeuten. „
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wältz, Fraktionsvorsitzender